Seit Aufkommen der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 wird weltweit die Regulierung und Aufsicht von Finanzinstituten und Versicherungsunternehmen vorangetrieben. Insbesondere Finanzinstitute unterliegen den durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeiteten Regelwerken, die als Reaktion auf die Krise bereits zwei Mal überarbeitet wurden. Während  Basel II – und das entsprechende Update Basel II.5 – noch hauptsächlich Eigenkapitalanforderungen umfassten, sind seit Basel III neben den bisherigen Säulen zudem weltweite Liquiditätsstandards vorgesehen.

Die Umsetzung der Basel III-Regeln erfolgt für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über die Capital Requirements Directive (CRD) und die Capital Requirements Regulation (CRR). Neben CRD und CRR hat die Europäische Union aber auch spezifischere Regelungen für bestimmte Teilnehmer des Finanzsektors getroffen. So enthalten beispielsweise die Alternative Investment Fund Manager Directive (AIFMD ) oder die Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) regulatorische Anforderungen an Asset Manager.

Eine wesentliche Bedeutung nehmen diese Richtlinien und Verordnungen für die Vergütung in den betroffenen Instituten ein. Beispielsweise wurde für die Vergütung in deutschen Banken die Institutsvergütungsverordnung erlassen, die u.a. spezifische Anforderungen an die Vergütung von Geschäftsführern, Risikoträgern, Nicht-Risikoträger und Kontrolleinheiten enthält. Ähnliche, jedoch weniger umfangreiche Vorgaben, existieren durch die „Guidelines on Sound Remuneration Policies under the AIFMD“ auch für Asset Manager.

Auch Versicherungsunternehmen unterliegen speziellen Vorgaben, die hauptsächlich durch die europaweiten Solvency-Regelungen bestimmt werden. Nur noch wenige Versicherungsunternehmen unterliegen der deutschen Versicherungsvergütungsverordnung.

Durch die diversen regulatorischen Anforderungen entstehen vielfältige Herausforderungen in den regulierten Unternehmen bzgl. der Gestaltung ihrer Vergütungssysteme, z.B.:

  • Welche Elemente soll die Gesamtvergütung enthalten? In welchem Verhältnis sollen diese Elemente zueinander stehen?
  • Welche speziellen Gestaltungsmöglichkeiten und -einschränkungen gibt es für besondere Mitarbeitergruppen wie beispielsweise Risikoträger?
  • Wie kann variable Vergütung zielgenaue Anreize setzen und dabei die eingegangenen Risiken berücksichtigen?
  • Wie kann bzw. muss die Leistung von Mitarbeitern gemessen werden?
  • Was müssen die Berichte an interne Gremien und externe Behörden umfassen?
  • Unter welchen Voraussetzungen können die Gesellschaften variable Vergütungen ausschütten?

Bei der Beantwortung dieser und weiterer Fragen sowie der Operationalisierung der regulatorischen Anforderungen in den Vergütungssystemen unterstützt hkp/// Unternehmen der Finanzbranche. Dabei verfügen die erfahrenen hkp/// Experten sowohl über vielfältige Erkenntnisse aus Beratungsprojekten, als auch über umfangreiche operative Erfahrungen als Personalverantwortliche in den Unternehmen selbst.

Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.

Autor Isabel Jahn

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