Für viele Fachleute haben Schwachpunkte in den Incentive-Systemen von Banken die negativen Folgen der letzten globalen Finanzkrise verstärkt.
 
Dazu zählen insbesondere folgende Ursachen traditioneller branchentypischer Vergütungssysteme:
  • Keine oder nur unzureichende Berücksichtigung der Risiken in den Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung
  • Keine geeignete Abbildung der zeitlichen Risikoentwicklung durch zu kurze Bemessungszeiträume
  • Fehlende Kongruenz zwischen dem Anteil der variablen Vergütung an der Gesamtvergütung und der Risikoverantwortung
 
Einer der Kernpunkte der regulatorischen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Banken ist deshalb die nachhaltige Ermittlung von Erfolgs- und Leistungsbeiträgen unter Berücksichtigung des tatsächlichen Risikopotenzials sowie der Kosten des eingesetzten Eigenkapitals der Bank.
 
Die Branchenexperten der hkp/// group unterstützen Unternehmen bei der Konzeption und Umsetzung von risikoadjustierten Erfolgsmessungen auf Instituts- und Organisationsebene. Außerdem werden für risikogenerierende Mitarbeiter wie auch risikokontrollierende Mitarbeiter angemessene Anreiz- und Erfolgsparameter im Rahmen des individuellen Performance Managements entwickelt.
Neben der Nachhaltigkeit bei der Erfolgsmessung, die zur Festsetzung der variablen Vergütung führt, entwickeln hkp/// Experten außerdem nachhaltige Vergütungsmodelle unter Berücksichtigung von aufgeschobenen Auszahlungselementen sowie ergänzenden inhaltlichen Auszahlungsbedingungen.
 
Bei Bedarf unterstützen die Experten der hkp/// group HR-Teams vor Ort durch ihre Expertise und die Bereitstellung temporär benötigter Personalkapazitäten. Dabei werden die Formate und das benötigte Beraterengagement individuell und bedarfsgerecht bereitgestellt.
 
Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.
* Photo by patricia serna on Unsplash
Autor Petra Knab-Hägele

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