Einleitung

Das Thema Nachhaltigkeit ist nicht nur in Politik und Gesellschaft angekommen, sondern längst auch in den Unternehmen. Immer häufiger sehen sich Unternehmen im Zuge des Wandels vom Shareholder- zum Stakeholder-Value mit der Frage konfrontiert, welchen „Purpose“ sie verfolgen und welche nachhaltigen Auswirkungen ihr Geschäftsmodell auf die Gesellschaft, den Menschen und die Umwelt hat. Die Fragen kommen dabei von den eigenen Mitarbeitenden, weiteren Stakeholdern und der breiteren Öffentlichkeit.

Im Unternehmenskontext wird Nachhaltigkeit oft mit der Abkürzung ESG gleichgestellt: E steht dabei für Umwelt (Environment), S für Soziales (Social) und G für Unternehmensführung (Governance). Der entsprechende Druck durch Gesellschaft und Regulatorik hat dazu geführt, dass Investoren bislang vor allem zum E und insbesondere den Klimazielen den Dialog mit Unternehmen aufgenommen haben – nicht aus altruistischen Motiven heraus, sondern als kluges Risikomanagement. Denn, so die Erkenntnis angesichts von Klimawandel und mehreren durch die Industrie ausgelösten Umweltskandalen: Ohne aktives Umweltmanagement riskieren Unternehmen deutliche Einbußen durch Schäden, Sanktionen, geschädigte Reputation und entsprechende Umsatzverluste.

Dies gilt auch für Social-Aspekte, die zum Beispiel über Fragestellungen des Human Capital Managements mittlerweile nicht mehr aus dem Investoren-Dialog wegzudenken sind. Beispiele dafür sind ethisch-abgesicherte Lieferketten, Arbeitsschutz, diskriminierungsfreies Arbeiten, Fair Pay, Diversity & Inclusion etc.

Nachhaltigkeit im Spiegel von Gesetzen und Regulatorik

Mit dem gesellschaftlichen und politischen Druck auf Unternehmen in Nachhaltigkeitsbelangen hat sich auch der gesetzgeberische und regulatorische Rahmen entwickelt. Für Unternehmen in Deutschland ist dabei die Europäische Union maßgeblicher Treiber einer verstetigten Ausrichtung auf nachhaltigeres Wirtschaften. Mit dem European Green Deal hat die EU-Kommission bereits 2019 ein umfangreiches Programm für eine europaweite Klimaneutralität ins Leben gerufen. In der Umsetzung des European Green Deals zählen die EU-Taxonomie-Verordnung, die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu den wichtigsten Neuregelungen.

Auch auf nationaler Ebene fokussiert der Gesetzgeber immer stärker das Thema Nachhaltigkeit. Dies geschieht nicht nur bei den Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung, sondern auch in materiellen Fragestellungen der Unternehmensführung. So ist nach Umsetzung der zweiten Europäischen Aktionärsrechterichtlinie (SRD II) in deutsches Recht durch ARUG II die Vergütungsstruktur von Vorstandsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften gemäß § 87 Aktiengesetz (AktG) auf die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten.

Neben dem europäischen und nationalen Gesetzgeber nimmt sich auch der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Neufassung vom April 2022 dem Thema Nachhaltigkeit an...

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Author Regine Siepmann

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