Der anhaltend stabile Kapitalmarkt und die guten Aussichten wachsender Unternehmen lassen potenzielle Käufer und Verkäufer häufiger zusammenkommen. Unabhängig davon, welcher Weg gewählt wird – ob nun die Weitergabe in private Hand oder ein Börsengang (IPO) – in jedem Fall sollten sich die Beteiligten frühzeitig Gedanken zur Vergütung und Vertragsgestaltung des Managements machen, für die Verkaufsphase, aber auch die Zeit danach.

Solange zum Beispiel noch keine Listung erfolgt ist, können notwendige Anpassungen auf die später greifenden Gesetze und Empfehlungen einfacher vorgenommen werden. Es gelten andere Rahmenbedingungen und Transparenzvorgaben als nach der Notierung am Aktienmarkt.

Auch gilt es, das Management für eine längere Dauer als nur den Verkauf bzw. den IPO zu incentivieren, was insbesondere dann eine Herausforderung ist, wenn eine Exit-orientierte Vergütung bisheriger Eigentümer den Verkauf bzw. den Börsengang stark honoriert und anschließend unter neuen Vorzeichen wieder einen Anreiz für das Tagesgeschäft gegeben werden muss.

Experten der hkp/// group haben zahlreiche Unternehmen auf dem Weg an den Kapitalmarkt bzw. in Verkaufssituationen begleitet, dabei passende Vergütungssysteme und -strukturen entwickelt, auf eine Durchgängigkeit der Vergütung im Unternehmen hingewirkt und die Erfüllung aller notwendigen regulatorischen Bereiche geprüft.

Auch die spezielle Incentivierung für das Ereignis Trade Sale oder IPO soll der Marktgepflogenheit entsprechen und Anreize im Hinblick auf das gewünschte Ziel setzen. Typische Auftraggeber sind Private Equity Unternehmen und sonstige (Mehrheits-)Aktionäre. hkp/// group Experten beraten auf Basis ihrer umfangreichen Marktkenntnis und genießen in Projekten das Vertrauen der Verkäufer- und Käuferseite.

Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.

 

* Photo by Aditya Vyas on Unsplash
Autor Dr. Jan Dörrwächter

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