Wie das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats mit Leben gefüllt wird, soll transparenter werden. Die Offenlegung einer Qualifikationsmatrix soll dabei helfen.

Seit der letzten DCGK-Reform soll der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft nicht mehr nur wie bisher ein Kompetenzprofil erarbeiten, sondern den Stand der Umsetzung im Rahmen einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offenlegen. Eine erste Auswertung der Marktpraxis lässt Rückschlüsse zu, wie die Best-Practice-Vorgaben des Kodex umgesetzt werden können.

>>> Zusammenfassung downloaden und weiterlesen <<<

DER BETRIEB-Abonnenten sowie Nutzern der Datenbanken Juris, Owlit und Otto Schmidt online steht der gesamte Artikel HIER zur Verfügung:

Author Dr. Thomas Kopelke

You would like to know more about this topic?

Arrange a (telephone) appointment with Dr. Thomas Kopelke