• Auffindbarkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit vergütungsrelevanter Informationen in öffentlichen Unternehmensquellen bleibt verbesserungswürdig
  • Auch bedeutende Institute folgen nicht komplett den regulatorischen Vorgaben zum Vergütungsausweis nach Geschäftsbereichen und bei variablen Bezügen 
  • hkp/// Studie zur Umsetzung der gesetzlich geforderten Veröffentlichung von Vergütungsinformationen bei den Top-50-Banken in Deutschland

Frankfurt am Main, 21. Mai 2013. Das Ziel, die Öffentlichkeit umfassend, transparent und nachvollziehbar über die Vergütungspraxis im Bankensektor zu informieren, wurde im Jahr 2012 nicht erreicht: Die gesetzlich geforderten Vergütungsinformationen sind häufig nur schwer auffindbar und werden selbst von den führenden Banken in Deutschland sehr unterschiedlich in Art und Umfang ausgewiesen. Dies führt zu einer lückenhaften Qualität der Information sowie damit verbunden zu einer geringen Vergleichbarkeit der Angaben.

Zu diesem Fazit kommt die jetzt veröffentlichte Studie „Die neue Publizität in der Bankenvergütung: Regulatorisch geforderte Veröffentlichungen zu den Vergütungen bei Banken 2012“ der auf Performance Management und Vergütung spezialisierten Unternehmensberatung Hostettler, Kramarsch & Partner (hkp///). Sie stellt die erste breit angelegte Untersuchung der Veröffentlichungspraxis in der Branche dar. Die Analyse untersucht die im Jahr 2012 publizierten Vergütungsberichte der gemäß ihrer Bilanzsumme 50 wichtigsten Kreditinstitute in Deutschland. Bei der Stichprobe handelt es sich um 23 bedeutende und 27 nicht-bedeutende Institute im Sinne der Instituts-Vergütungsverordnung. In die Untersuchung eingeflossen sind ausschließlich öffentliche Quellen wie offizielle Webseiten oder Veröffentlichungen der Investor-Relations-Abteilungen.

Zu den wichtigsten Ergebnissen der Analyse zählen:

Zeitpunkt und Art der Veröffentlichung von Vergütungsinformationen sehr heterogen

Infolge der Finanzkrise hatte der Gesetzgeber im Oktober 2010 mit der Instituts-Vergütungsverordnung erweiterte Regeln für die transparente Gestaltung und Veröffentlichung der Vergütungssysteme von Banken gesetzt. Im Vergleich zum Jahr 2011 benötigten die bedeutenden Institute erheblich mehr Zeit für die Veröffentlichung der Vergütungsinformationen. Knapp die Hälfte veröffentlichte erst im vierten Quartal 2012, und 56 Prozent überschritten sogar die gesetzlich vorgegebenen 12 Monate – ein Zeitverzug, der sich mit einer gestiegenen Komplexität und dem größeren Umfang der Publikationen erklären lässt.

Die Mehrheit der Top-50-Institute hat ein separates Dokument für Vergütungsinformationen veröffentlicht, allerdings finden sich diese Berichte unter unterschiedlichen Überschriften bzw. Namen. Rund ein Viertel integriert Vergütungsinformationen in ihre allgemeine Homepage-Struktur oder fügt sie anderen Publikationen wie dem offiziellen Vergütungsbericht bei.

Lückenhafte Angaben zur Ausgestaltung von Vergütungen

Die Informationen über die Ausgestaltung der Vergütung sind lückenhaft. Lediglich 58 Prozent der Institute geben an, wie die Leistungsmessung erfolgt. Insbesondere bezüglich der Nachhaltigkeit der Leistungsbemessung zeigen sich viele Banken sprachlos – und konterkarieren damit den eigentlichen Kern der Regulierung.

Angaben zur Erfolgsmessung sind intransparent. Die regulatorisch geforderte getrennte Erfolgsmessung auf den Ebenen Konzern, Bereich und Individuum wird vor allem auf der Bereichsebene nicht erfüllt: Nur jede zweite Bank (davon 83 Prozent der bedeutenden Institute) berücksichtigt sie. Zu der Bemessungsgrundlage für die Vergütung machen überhaupt nur zwei Drittel Angaben: Wenn doch, dann spielt der Gewinn die wichtigste Rolle. Die bedeutenden Institute verwenden vermehrt Wertbeitrags- und Kostengrößen. Nur ein Viertel aller Banken berücksichtigt auch nicht-finanzielle Bemessungsgrundlagen.

Der Ausweis der Gestaltung variabler Vergütungen erfolgt ebenso zurückhaltend wie heterogen. Die geforderte Obergrenze für die variable Vergütung wird nur von 62 Prozent aller Institute näher beschrieben (bedeutende Institute 65 Prozent). Lediglich 61 Prozent der bedeutenden Institute erklären deutlich, wie die Nachhaltigkeitskomponente der Vergütung, beispielsweise in Form von Aktien, konkret aussieht. Bei etwa einem Drittel aller Banken im Vergleich (28 Prozent) unterbleibt der regulatorisch geforderte Ausweis der kumulierten Gesamtvergütungen getrennt nach Geschäftsbereichen. Bei den bedeutenden Instituten kommen dieser Aufforderung immerhin 70 Prozent nach.

Vergütungshöhen: Bedeutende Institute gewährten signifikant höhere Bezüge

Die Vergütungsberichte der untersuchten Banken weisen die Vergütungen für das Geschäftsjahr 2011 aus. Laut Analyse zahlten die 50 führenden Banken in Deutschland ihren Mitarbeitern in diesem Jahr Vergütungen in Höhe von insgesamt 20,83 Milliarden Euro. Davon wurden 22 Prozent als variable Vergütung gezahlt. Die Durchschnittsvergütung betrug bei den bedeutenden Instituten 80.000 Euro, bei allen anderen 69.000 Euro. Bei der Vorstandsvergütung zeigt sich ein ähnlich Muster: Die Vorstände der bedeutenden Institute erhielten durchschnittlich 973.000 Euro, alle anderen 735.000 Euro. Der Anteil der variablen an der Gesamtvergütung betrug bei den Vorständen 44 Prozent.

Umsetzung der Kontrollfunktion in der Vergütung

Alle bedeutenden Institute verfügen laut Studie – wie gesetzlich gefordert – über einen Vergütungsausschuss. Insgesamt machen aber neun Banken Angaben zum Vorsitzenden und der weiteren Zusammensetzung dieses Gremiums.

Ausweis von Garantie-Boni und Abfindungen

Vor dem Hintergrund des umfassenden Personalabbaus in den letzten Jahren haben für 2011 rund die Hälfte aller bedeutenden Institute Abfindungen gewährt und veröffentlicht. Die in der Vergangenheit ausgeprägte Praxis der Gewährung Performance-unabhängiger Bonuszusagen für Neueinstellungen ist zurückgegangen. 13 Institute geben klar an, keine dieser Leistungen gezahlt zu haben, nur sieben bedeutende Banken weisen gezahlte Garantieboni für Neueinstellungen aus. Offensichtlich zeigt die gesetzliche Begrenzung dieser Praxis auf Ausnahmen sowie die Pflicht zu deren Veröffentlichung Wirkung.

„Unsere Analyse der aktuellen Praxis des Vergütungsausweises in den Top-Banken in Deutschland zeigt, dass die Institute der generellen Forderung nach einem Vergütungsausweis nachkommen, dabei aber in Hinblick auf Detailgrad, Vollständigkeit und Verständlichkeit der Vergütungsberichte zum Teil höchst unterschiedliche Wege beschreiten“, kommentiert Werner Klein von hkp/// das Ergebnis der Untersuchung. „Die Uneinheitlichkeit im Vergütungsausweis führt zu nur begrenzt vergleichbaren Darstellungen und lässt oftmals zentrale Fragen zum Verständnis der unternehmensspezifischen Vergütungspraxis offen,“ so der hkp/// Partner und Branchenexperte.

Autor Petra Knab-Hägele

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