• Die Anwendung dieser Verordnung bringt komplexe Feinheiten mit sich

Zürich, 30. November  2012. Die MBV unterscheidet, ohne ins Detail zu gehen, mehrere Beteiligungssysteme. Jedes ist sodann einer spezifischen Besteuerung unterworfen. Während diese Regelungen alle ab dem 1. Januar 2013 ausgegebenen Beteiligungen betreffen, gilt die Bescheinigungspflicht auch für frühere Zuteilungen.

Am 10. Juni 2011 hat der Bundesrat die Revision des Gesetzes über die direkte Bundesteuer (DBG) und insbesondere die Besteuerung der Mitarbeiterbeteiligungen verabschiedet. Die modifizierten Artikel werden am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Die damit einhergehende, neue Verordnung über die Bescheinigung von Mitarbeiterbeteiligungen schreibt die Details zur Arbeitgeber-Bescheinigungspflicht bei Beteiligungsprogrammen fest. Das Projekt wurde am 28. Dezember 2011 publiziert und die endgültige Version der Mitarbeiterbescheinigungsverordnung (MBV) tritt am 1. Januar 2013 gleichzeitig mit dem revidierten DBG in Kraft. Sie betrifft alle Schweizer Arbeitsgeber.

Die MBV bringt neue Verantwortungen mit sich und wir empfehlen Ihnen, sich im Voraus zu informieren, um rechtzeitig gerüstet zu sein.

MBV unterscheidet zwei Beteiligungssysteme 

Echte Mitarbeiterbeteiligungen, die u. a. Aktienerwerbspläne oder Aktienoptionspläne umfassen. Bei Aktienerwerbsplänen findet die Besteuerung des geldwerten Vorteils zum Zeitpunkt des Aktienerwerbs; bei den Optionen zum Ausübungszeitpunkt statt. Die einzige Ausnahme bilden börsenkotierte, frei verfügbare Aktien, die zum Zeitpunkt der Zuteilung steuerbar sind.

Unechte Mitarbeiterbeteiligungen (auch «Phantom Aktien» genannt) sind diejenigen, die wirtschaftlich einer Beteiligung gleichzustellen, jedoch ausschliesslich bar auszuzahlen sind. Die Besteuerung des geldwerten Vorteils findet zum Zeitpunkt ihres Bezugs statt.

Die MBV spezifiziert ebenfalls die Anwartschaften auf Mitarbeiteraktien (Restricted Share Plan). In diesem Fall findet die Besteuerung zum Zeitpunkt der Aktien-Übertragung am Ende der Vesting-Periode statt.

Die Einkommensteuer-Reglementierung nach der DBG- und MBV-Neuregulierung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und zwar für alle ab dem 1. Januar 2013 zugeteilten Beteiligungen. Beteiligungen, die bis zum 31. Dezember 2012 zugeteilt werden, werden nach der alten Gesetzgebung besteuert.Die Bescheinigungspflicht gilt jedoch ab dem 1. Januar 2013 für alle Beteiligungen inklusive denjenigen, die unter der alten Gesetzgebung zugeteilt wurden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) beabsichtigt, in den kommenden Monaten ein detailliertes Rundschreiben über dieses Thema zu publizieren.

Unsere Erfahrung in der Beratung zu Performance Management, Vergütung von Führungskräften, Finanz-, Risiko- und Talentmanagement unterstützt hkp/// Kunden in dieser Frage. 

Autor Michael H. Kramarsch

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