Das Erreichen der Strategie eines Unternehmens hängt von der Leistung aller Mitarbeiter ab. Um das Handeln der Mitarbeiter auf die in der Strategie identifizierten Handlungsfelder und Ziele auszurichten, müssen die Mitarbeiter diese unternehmensweiten Ziele kennen und in der Lage sein, diese konkret auf Fragestellungen in ihrem Arbeitsalltag anzuwenden.  Zudem müssen die Mitarbeiter Anreize haben, ihre Entscheidungsspielräume so zu nutzen, dass jene Entscheidungen gewählt werden, die für die Erreichung der Unternehmensziele optimal sind.

Um diese Herausforderungen zu lösen, gewähren Unternehmen ihren Mitarbeitern variable Vergütungen, die auf Unternehmens-, Bereichs- und individueller Ebene bemessen werden. Damit findet üblicherweise eine Ausrichtung auf die finanziellen und strategischen kurz- und langfristigen Ziele des gesamten Unternehmens sowie des den Mitarbeiter beschäftigenden Bereichs statt. Gleichzeitig werden durch die individuellen Ziele des Mitarbeiters aber auch konkret auf dessen Tätigkeitsfeld angepasste Handlungsfelder identifiziert. Diese individuellen Ziele werden dabei üblicherweise zwischen Mitarbeiter und Führungskraft vereinbart und schaffen so zudem eine höhere Identifikation mit dem Unternehmen.

Gerade in Unternehmen, die aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit durch nationale oder internationale Regularien hinsichtlich der Ausgestaltung der Vergütung eingeschränkt sind, ergeben sich vor dem Hintergrund dieser Gemengelage zahlreiche Herausforderungen, z.B. :

  • Welches Verhältnis von kurz- und langfristiger Vergütung soll angesetzt werden?
  • Mit welchen Kennzahlen kann die Leistung gemessen werden?
  • Wie muss ein Vergütungsinstrument ausgestaltet sein, um den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu berücksichtigen?
  • Welches Carried-Interest-Modell richtet die Leistung der Mitarbeiter optimal auf den Erfolg des Fonds aus?
  • Schafft die Berücksichtigung individueller Leistung im Bonus den erwarteten Mehrwert?

Die Beantwortung dieser Fragen ist zentral für eine zielorientierte Vergütung der Mitarbeiter und damit für den Erfolg des Unternehmens. Die Branchenexperten der hkp/// unterstützen bei der Ausrichtung von Vergütungssystemen an der Unternehmensstrategie und bringen hierfür vielfältige Beratungserfahrung im Bereich Financial Service mit in die Projekte ein.

Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.

Autor Isabel Jahn

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