Die Angemessenheit der Vergütungssysteme und gewährten Vergütungen wird in Deutschland nicht nur in branchenübergreifenden Regelwerken wie dem Aktiengesetz (AktG) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) gefordert, sondern ist auch eines der elementaren Grundprinzipien in der vergütungsbezogenen Regulierung von Unternehmen der Finanzbranche.
 
In Deutschland definieren z.B. für Institute das Kreditwesengesetz (KWG) und die branchenspezifischen Vergütungsverordnungen gesonderte Anforderungen bezogen auf Erfolgsmessung, Auszahlungsmodelle sowie die Vergütungsstruktur, beispielsweise das Verhältnis von Grundvergütung zu variabler Vergütung. Aber auch andere Unternehmen wie Versicherungen oder Asset Manager unterliegen spezifischen regulatorischen Anforderungen, die berücksichtigt werden müssen.
 
Für die Aufsichtsgremien von Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche ergeben sich hieraus besondere Anforderungen in ihrer Verantwortung für die Angemessenheit der Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern, aber auch Herausforderungen bei der Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Ausgestaltung der Vergütung.

Die Experten der hkp/// group erarbeiten im Auftrag von Aufsichtsgremien Gutachten zur Überprüfung der Angemessenheit unter besonderer Berücksichtigung geeigneter externer Vergleichsgruppen, die u.a. Aspekte wie Branche, Land, Unternehmensgröße und das Geschäftsmodell berücksichtigen. Darüber hinaus wird die interne vertikale Angemessenheit (Betrachtung Vergütungsabstände von Geschäftsleitung zum Top Management bzw. zu weiteren Mitarbeiterebenen) erarbeitet. Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage regelmäßiger Studien und Marktanalysen, anhand derer die aktuellen marktüblichen Vergütungen erhoben werden.

Weiterhin können auch aktuelle regulatorische Fragestellungen oder eine Überprüfung der Ausgestaltung des Vorstandsvergütungssystems erfolgen. hkp/// Experten informieren darüber hinaus zu aktuellen Entwicklungen im Markt, zeigen Alternativen auf und erklären mögliche Folgewirkungen. Dabei steht immer das Gesamtbild im Mittelpunkt: So sollte das Zusammenspiel der Steuerungssysteme auf den Unternehmensebenen auch von der Vergütungs- sowie der Karriereentwicklungsseite positiv begleitet sein.

Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.

* Photo by Samson Creative. on Unsplash
Autor Isabel Jahn

Sie möchten mehr zum Thema wissen?

Vereinbaren Sie einen (Telefon-) Termin mit Isabel Jahn