• Durchschnittliche Gesamtvergütung der Vorstandsvorsitzenden sinkt im Vergleich zum Vorjahr um knapp ein Prozent auf 5,86 Mio. Euro
  • Weltweit führende Transparenzbestimmungen im DAX erfolgreich etabliert
  • Analyse „hkp/// Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2015“

Frankfurt am Main, 30. März 2016. In Geschäftsjahr 2015 sind die Bezüge der Vorstandsvorsitzenden der größten börsennotierten Unternehmen Deutschlands (DAX-Unternehmen) bei im Durchschnitt leicht rückläufigen Gewinnen weitgehend konstant geblieben. So ist die durchschnittliche Gesamtvergütung eines DAX-Vorstandsvorsitzenden für 2015 auf rund 5,86 Mio. Euro gesunken. Das entspricht einem Rückgang von knapp 1% gegenüber dem Vorjahr. Im internationalen Vergleich liegen die DAX-Werte damit unterhalb des europäischen Vergütungsniveaus.

Die nationale Vergütungsspitze besetzt in diesem Jahr der Vorstandsvorsitzende von Daimler mit 14,37 Mio. Euro. Mit diesem Wert rangiert er nach aktuellem Stand der veröffentlichten Vergütungsberichte als einziger DAX-Vorstandsvorsitzender im Spitzenfeld der größten in Europa börsennotierten Unternehmen.

Zu diesen Ergebnissen kommt die Analyse „hkp/// Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2015“ der Unternehmensberatung hkp/// group. Sie stützt sich auf die quantitativen und qualitativen Angaben von 29 der 30 DAX-Unternehmen zu ihrer Vorstandsvergütung. Aufgrund der auf den 28. April 2016 verschobenen Veröffentlichung der Geschäfts- und Vergütungszahlen ist Volkswagen im aktuellen Vergütungsvergleich erstmals nicht berücksichtigt.

„Nach dem Rekordjahr 2014 sind die durchschnittlichen Gewinne der DAX-Unternehmen gesunken und mit ihnen auch die Vergütung – da stimmt das Verhältnis von Erfolg und Vergütung“, erklärt hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch. Der Vergütungsexperte bilanziert ein sehr diverses Vergütungsjahr: „Rekordverluste bei der Deutschen Bank führen richtigerweise zu einem Totalausfall der variablen Vergütung. Parallel sehen wir Rekordgewinne wie bei Daimler mit entsprechenden Rekordvergütungen. Das Gesamtbild bestätigt, dass sich die Vorstandsvergütung in Deutschland mittlerweile in hoher Transparenz und begleitet von verantwortungsbewussten Aufsichtsräten moderat entwickelt – Fakten jedenfalls geben keinen Anlass zu großer Aufregung“, so Kramarsch.

Nationale Vergütungsrangreihe wieder von Automobilhersteller angeführt

Die Angaben der DAX-Unternehmen zu den Vergütungen ihrer Vorstandsvorsitzenden stützen sich auf die durch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für den Vergütungsausweis entwickelte Zuflusstabelle. Diese enthält Angaben zu der einem Vorstandsvorsitzenden für ein Geschäftsjahr tatsächlich zugeflossenen gesamten Vergütung. Wie bereits im Vorjahr kommen mit Ausnahme von Merck und BMW alle DAX-Unternehmen dieser DCGK-Empfehlung vollumfänglich nach.

Basierend auf dem Ausweis der DCGK-Zuflusstabelle wird die aktuelle Vergütungsspitze der ganzjährig im Amt befindlichen DAX-Vorstandsvorsitzenden durch Daimler (14,37 Mio. Euro.) besetzt, gefolgt von Fresenius mit 13,89 Mio. Euro Gesamtvergütung und HeidelbergCement mit 9,71 Mio. Euro. Am Ende des Vergütungsvergleichs findet sich der Vorstandsvorsitzende der Commerzbank (1,12 Mio. Euro). Die Spanne zwischen dem höchsten und geringsten Wert in der Gesamtvergütung eines Vorstandsvorsitzenden im DAX beträgt damit das rund 13fache.

DAX-Vorstandsvergütung in Europa angekommen – USA auf einem anderen Stern

 

Nach Vorlage von 37 Geschäftsberichten der 76 größten börsennotierten europäischen Unternehmen aus den Aktienindices STOXX® Europe 50 bzw. EURO STOXX 50® zeichnet sich in Europa für 2015 ein deutlicher Zuwachs bei den Direktvergütungen der CEOs von rund 25 % auf durchschnittlich rund 7,26 Mio. Euro ab. Im Vergleich dazu steigt die durchschnittliche Direktvergütung im US-amerikanischen Dow Jones Industrial Index gegenüber 2014 um 13% auf rund 15,79 Mio. Euro.

 

Die vorläufig höchste Direktvergütung auf europäischer Ebene erhält der CEO von Anheuser-Busch InBev (rund 14,00 Mio. Euro); im weltweiten Vergleich ist es - wie seit 2012 ununterbrochen - der CEO von Walt Disney. Er erhielt 2015 umgerechnet 38,00 Mio. Euro.

„Mit den aktuellen Werten ist die Vergütung der DAX-Vorstandsvorsitzenden im europäischen Umfeld angemessen positioniert – auch wenn Schweizer und Briten mit ihren Vergütungsniveaus zum Teil noch deutlich darüber liegen“, erklärt hkp/// group Vergütungsexperte Michael H. Kramarsch. „Dagegen vergüten Unternehmen in den USA mit Blick auf Vergütungshöhen und -struktur nach wie vor wie auf einem anderen Stern“, so Kramarsch. Bemerkenswert findet er, dass im medialen Schatten der Großunternehmen die Vergütungsrekorde oft von Unternehmen der zweiten oder dritten Reihe aufgestellt werden, so zum Beispiel 2014 in Deutschland Sat1Pro7 oder in UK WPP in 2015.

Rückläufige variable Vergütungen, Nebenleistungen und Altersbezüge steigen

Auf Basis der Vergütungsberichte ergibt sich gegenüber dem Vorjahr für die ganzjährig im Amt befindlichen DAX-Vorstandsvorsitzenden eine um rund 1% gesunkene Gesamtvergütung. Diese Entwicklung wird insbesondere durch erhöhte Werte bei den Nebenleistungen und in der Altersversorgung getrieben. Hier beträgt der Anstieg rund 15% bzw. 20%. Demgegenüber sinken die erfolgsorientierten variablen Vergütungen. So fällt der Wert für den durchschnittlichen Jahresbonus um rund 3%, der Vergleichswert für die meist aktienorientierten variablen Langfristvergütungen sogar um 7%.

Die Entwicklung der durchschnittlichen Grundvergütung eines DAX-Vorstandsvorsitzenden bleibt mit einem Plus von rund 1,7% unter den allgemeinen Lohnentwicklungen im Markt, fällt aber in Einzelfällen relativ deutlich aus, so zum Beispiel bei Fresenius Medical Care (+32%) oder Unternehmen Beiersdorf (+25%). Insgesamt hat ein Drittel der DAX-Unternehmen die Grundvergütung für die Vorstandsvorsitzenden angepasst.

„Derartige Sprünge haben – sofern nicht wie bei Banken regulatorisch getrieben – in der Regel einen vertraglichen Hintergrund“ erläutert Regine Siepmann, hkp/// group Senior Manager und Studienleiterin. „Grundvergütungsanpassungen finden im Vorstandsbereich in der Regel nicht jährlich statt, so dass in mehrjährigem Abstand vergleichsweise hohe Anpassungen erfolgen.“

Wichtiger für die hkp/// group Vergütungsexpertin ist die strukturelle Entwicklung bei den variablen Vergütungen: „Die jährlichen Boni sind seit 2006 deutlich auf dem Rückmarsch und wurden zunehmend durch langfristige Vergütungselemente abgelöst. Vorstände schauen damit vermehrt auf die langfristige Entwicklung ihrer Unternehmen und nicht nur auf das Jahresergebnis. Das belegen auch wissenschaftliche Studien“, so Regine Siepmann.

Freiwillige Transparenzvorgaben haben sich bewährt – Gesetzgeber verhindert vollständige Transparenz

Nach Auffassung der Studienautoren hat sich der Vergütungsausweis über die DCGK-Zuflusstabellen weiter bewährt. Die Transparenz in der Vergütungspublizität sei so hoch wie nie zuvor. „Die freiwillige Vergütungstransparenz der DAX-Unternehmen ist vorbildhaft - auch weltweit“, ist hkp/// group Vergütungsexpertin Regine Siepmann überzeugt. „Aber schon im MDAX und darunter ist es mit der Transparenz schnell vorbei.“

Der eigentliche Wermutstropfen sei der parallele Vergütungsausweis nach HGB- und DCGK-Regelung. Dieser führt in der breiten Öffentlichkeit häufig zu Verwirrung, insbesondere bei der Frage nach den „richtigen“ Vergütungswerten. So muss nach HGB die Altersversorgung gar nicht als Teil der Vergütung ausgewiesen werden und es fehlt an einheitlichen Bestimmungen bei den mehrjährigen variablen Vergütungen. 21% der 130 größten Unternehmen nutzen gesetzliche Schlupflöcher und weisen Vorstandsvergütung gar nicht individuell aus.

„Wir haben in Deutschland ein Nebeneinander von lückenhaften gesetzlichen Bestimmungen zur Transparenz der Vorstandsvergütung einerseits und vorbildliche Selbstverpflichtungen im Kodex guter Unternehmensführung andererseits“, erklärt hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch. „Diese nicht abgestimmte Parallelität verhindert den vollständigen Erfolg der weltweit führenden deutschen Bestimmungen in puncto Vergütungstransparenz. Der Gesetzgeber erlaubt aktuell sogar den vollständigen Verzicht auf Transparenz – das ist grober Unfug.“

Autor Michael H. Kramarsch

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