Nach einem aktuellen Urteil des EuGH dürfen ab sofort personenbezogene Daten nicht mehr auf Basis des sogenannten Privacy Shields in die USA übermittelt werden. Die Entscheidung betrifft potenziell alle Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten im EU-Wirtschaftsraum, deren personenbezogene Daten an Mutter- oder Tochtergesellschaften oder an Dienstleister in den USA übermittelt werden. Als Folge sehen sich Unternehmen erheblichen Reputations- und Rechtsrisiken bis hin zu empfindlichen Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen ausgesetzt. Zudem berühren Verstöße auch unternehmensinterne Compliance-Vorschriften.

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Autor Dr. Jan Dörrwächter

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