Die Finanzkrise hat Diskussionen über die Angemessenheit der Vorstandsvergütung ausgelöst. In zahlreichen Ländern gab es daraufhin Initiativen, sogenannte Clawback-Klauseln in Vorstandsverträge einzufügen. Sie sollen Verhalten von Vorständen verhindern, welches an kurzfristigen Zielen orientiert ist, indem Unternehmen unter bestimmten Bedingungen bereits ausgezahlte Bezüge von ihren Vorständen zurückfordern können. Forscher der Universität Göttingen haben allerdings herausgefunden, dass diese Klauseln auch zu unerwünschten Folgen für die Unternehmensentwicklung führen können.

Details zu den Ergebnissen erfahren Sie von Studienleiter Prof. Dr. Michael Wolff und hkp/// group Experte Dr. Jan Dörrwächter in ihrem Gespräch mit Sabine Wadewitz von der Börsen-Zeitung (Bezahlschranke) sowie in der Pressemitteilung der Universität Göttingen. Den ausführlichen Studienreport finden Sie hier zum kostenfreien Download.

 

 

 

Autor Dr. Jan Dörrwächter

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