Banking Services

Im Zuge der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise sah sich insbesondere der Bankensektor mit einer Fülle neuer rechtlicher Anforderungen, nicht zuletzt für den Vergütungsbereich, konfrontiert.

 

In Deutschland konkretisiert die aktuellste Neuregelung, die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) vom Oktober 2010, das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen vom Juli 2010 hinsichtlich Höhe, Ausgestaltung, Festlegung und Transparenz der Vergütung.

 

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In der Schweiz hat die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit ihrem Rundschreiben vom Dezember 2009 Mindeststandards für Vergütungssysteme bei Finanzinstituten erlassen. Danach ist die Gesamtvergütung an die Risikopolitik des Instituts zu koppeln und auf den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg auszurichten.

 

Neben neuen Vergütungsregelungen ist der Bankensektor auch mit erweiterten Anforderungen an die Mindesteigenkapitalausstattung von Finanzinstituten konfrontiert. Die im September 2010 vom Basler Bankenausschuss formulierten neuen Eigenkapitalstandards fordern eine höhere Kapitalunterlegung für risikobehaftete Geschäfte. Und die Regulierung entwickelt sich stetig weiter.

 

Die Branchenexperten von hkp/// kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen, haben teilweise bei ihrer Entstehung die maßgeblichen Gremien beraten und wissen um die konkreten Auswirkungen der Vorgaben auf die länderspezifische Unternehmenspraxis.

 

Ihr umfassendes Fachwissen um bankenspezifische Inhalte und Prozesse, die langjährige Erfahrung bei der Entwicklung und Implementierung von Vergütungsinstrumenten sowie eine hohe Kompetenz im Bereich Finanz- und Risiko-Management sind die Grundlage für innovative, abgesicherte und institutsspezifische Lösungen.

 

Dadurch können einerseits die Interessen der Eigentümer bzw. Investoren an einer angemessenen Rendite mit den Interessen der Mitarbeiter an einer angemessenen Vergütung verknüpft und andererseits die Anforderungen eines modernen Risiko-Management erfüllt werden.

 

Mit der Analyse der Auswirkungen der rechtlichen Anforderungen auf die Kapital- und Liquiditätsstruktur von Banken und der nachfolgenden Einbindung in die Risiko-Management-Prozesse zielt hkp/// zusätzlich auf eine Stärkung der Risk Governance.

 

Die Kombination aus HR-Management und Vergütungs-Know-how sowie aus Finanz- und Risikokompetenz steigert deutlich die Effizienz und Effektivität der Beratung und bietet speziell für Banken die einzigartige Möglichkeit, alle relevanten Fragestellungen aus einer Hand beantwortet zu bekommen.

 

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 Ihre hkp/// Experten

Deutschland

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Aktuelle Informationen

Spot on-Flyer:

Compensation Governance von Banken in Deutschland

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Spot on-Flyer:

Vorgaben und Auswirkungen der Institutsvergütungsverordnung für Banken in Deutschland

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Buchbeitrag:

Michael H. Kramarsch und Dirk Filbert zur Vergütung in Banken, in "Handbuch Corporate Governance in Banken" Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus J. Hopt und Gottfried Wohlmannstetter, Dipl.-Kfm, M.Sc.

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Standpunkt:

Werner Klein im Interview zu den aktuellen Herausforderungen von Banken in Österreich im Kontext der aktuellen regulatorischen Anforderungen

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Unsere Beratungsservices für Sie

hkp/// berät Entscheider und Experten von Banken und Finanzdienstleistern in der Verantwortung für die Vergütung von Verwaltungs- und Aufsichtsräten, Vorständen,  Geschäftsleitungen, Risk Taker sowie Fach- und Führungskräften auf nachgelagerten Ebenen. Zum Beratungsportfolio zählen u. a.:

 

  • Angemessenheits- und Nachhaltigkeitsprüfung der Top-Management-Vergütung
  • Ausgestaltung und Implementierung von Vergütungssystemen für Kontroll- und Exekutivorgane, Risk Taker sowie Fach- und Führungskräfte unter Berücksichtigung der Unternehmensstrategie, des relevanten Risikos und der rechtlichen Anforderungen
  • Auswahl strategiekonformer finanzieller und nichtfinanzieller Steuerungsgrößen sowie risikospezifischer Verhaltenskriterien
  • Entwicklung aktienbasierter und eigenkapitalähnlicher Vergütungsinstrumente
  • Definition und Auswahl der Risk Taker
  • Mitglied in oder Beratung von Vergütungs- und Risikoausschüssen
  • Erstellung von Vergütungs- und Risikoberichten und Erfüllung weiterer personalbezogener Berichtspflichten
  • Beurteilung des Risk Management System anhand der Wirksamkeit etablierter Risikoüberwachungsmechanismen
  • Unabhängige Beurteilung der Auswirkungen von regulatorischen Vorschriften (Basel III, Solvency II etc.) auf die Risikosteuerung sowie Kapital- und Liquiditätsausstattung