Die Finanzbranche hat einen besonderen Stellenwert in einer modernen und global orientierten Volkswirtschaft. Sie ist deshalb Gegenstand spezifischer Rahmenbedingungen. Als unmittelbare Folge der zurückliegenden Finanz- und Wirtschaftskrise sieht sich insbesondere der Bankensektor mit einer Fülle neuer regulatorischer Anforderungen konfrontiert. 
 
Eine der zahlreichen Stoßrichtungen dieser Regulatorik richtet sich auf die Ausgestaltung und Transparenz der Vergütung von Geschäftsleitern und Risk Takern in Banken wie auch in anderen Finanzinstituten. Dabei haben die nationalen Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden zunehmend die Führungsrolle an internationale und europäische Instanzen abgegeben.

Für in Deutschland ansässige Finanzinstitute konkretisieren im Wesentlichen das Kreditwesengesetz und die Institutsvergütungsverordnung die branchenspezifischen Anforderungen an die Vergütungen. Für Investmentgesellschaften und Versicherungen bestehen separate Regelwerke wie die Versicherungsvergütungsverordnung.
 
Nicht überraschend ist Vergütung deshalb das Top-Thema auf der Agenda der HR-Verantwortlichen von Banken und anderen Finanzunternehmen in den letzten Jahren. Daneben gilt es aber immer auch, die strategischen HR-Fragestellungen im Performance- und Talent Management sowie die Ausgestaltung der HR-Funktion selbst angemessen und institutsspezifisch zu lösen. HR-Lösungen zur Vergütung oder im Performance Management sind heute kaum noch isoliert von finanz- und risikostrategischen Rahmenbedingungen in den Instituten zu sehen.
 
Die Branchenexperten der hkp/// group verfügen über langjährige Erfahrung in bankenspezifischen Inhalten und Prozessen sowie eine umfassende Expertise bei der Entwicklung und Implementierung von Vergütungs- und sonstigen HR-Instrumenten in Finanzinstituten im In- und Ausland. Außerdem kennen sie die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen, haben teilweise bei ihrer Entstehung die maßgeblichen Gremien beraten und wissen um die konkreten Auswirkungen der Vorgaben auf die länderspezifische Unternehmenspraxis.
 
Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.
Autor Petra Knab-Hägele

Sie möchten mehr zum Thema wissen?

Vereinbaren Sie einen (Telefon-) Termin mit Petra Knab-Hägele